Förderungen zur Elektromobilität
Im Rahmen einer gemeinsamen Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), der Autoimporteure, der Zweiradimporteure und des Sportfachhandels wird im Jahr 2021 die Anschaffung von Elektro-Fahrzeugen für den privaten Einsatz unterstützt.
Link: Förderungsaktion für E-Mobilität für Private 2020-2021
So wird Ihr E-Fahrzeug gefördert (Stand 1. Jänner 2021)
Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge
- 2.000 Euro Automobilimporteure + 3.000 Euro BMK
insgesamt 5.000 Euro pro Fahrzeug
Plug-In-Hybrid Fahrzeuge sowie Range Extender und Reichweitenverlängerer
- 1.250 Euro Automobilimporteure + 1.250 Euro BMK
insgesamt 2.500 Euro pro Fahrzeug
E-Leichtfahrzeuge Klasse L2e, L5e, L6e & L7e
- 1.300 Euro BMK
E-Zweirad mit reinem Elektroantrieb Klasse L1e
- 350 Euro Zweiradimporteure + 450 Euro BMK
insgesamt 800 Euro pro Fahrzeug
E-Zweirad mit reinem Elektroantrieb Klasse L3e
- 500 Euro Zweiradimporteure + 700 Euro BMK
insgesamt 1.200 Euro pro Fahrzeug
Elektro-Transportrad oder Transportrad (Ladegewicht >80 kg)
- 150 Euro Sportfachhandel + 850 Euro BMK
insgesamt 1000 Euro pro Fahrzeug
Das müssen Sie bei der Antragstellung beachten
Die Einreichung für die Förderungsaktion verläuft in einem 2-stufigen Verfahren (Schritt 1 - Registrierung, Schritt 2 - Antragstellung). Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, muss sich der/die AntragstellerIn zunächst registrieren. Die Registrierung (Schritt 1) ist ausschließlich online und bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel möglich.
So wird Ihre Ladeinfrastruktur gefördert (Stand 1. Jänner 2021)
Wallbox (Heimladestation) oder intelligentes Ladekabel
- maximal 600 Euro
OCCP-fähige Ladestation bei Installation in einem Mehrparteienhaus
- maximal 900 Euro als Einzelanlage
- maximal 1.800 Euro als Teil einer Gemeinschaftsanlage
So lange läuft die Förderaktion
Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.03.2022 eingebracht werden.
Förderung für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine
Im Rahmen einer gemeinsamen Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und der Autoimporteure wird im Jahr 2021 die Anschaffung von PKW mit Elektro-, Brennstoffzellen- und Plug-In-Hybrid Antrieben sowie Range Extender für den betrieblichen Einsatz unterstützt.
Wer wird gefördert?
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Weitere Informationen:
Link: Förderungsaktion für E-Mobilität für Betriebe 2020-2021
Graz, Jänner 2021